Kölner MordprozessRocker-Attacke in Nippes: „Was dort geschah, war ein Massaker“

Copyright: Jasmin
November 2015: Bestatter transportieren die Leiche des Erschossenen (29) aus dem Lokal „No Name“ in Nippes ab.
Köln – Ein Toter und drei Schwerverletzte. Die Kölner Staatsanwaltschaft hatte im Plädoyer von einer eiskalten Hinrichtung gesprochen: Am Dienstag (22. Dezember) wurde jetzt das Urteil im Rocker-Prozess nach einem Überfall auf die Nippesser Kneipe „No Name“ gesprochen.
Ein 33-Jähriger wurde am wegen mittäterschaftlichen Mordes zu zwölf Jahren, ein 31-Jähriger wegen Beihilfe zum Mord zu neun Jahren Haft verurteilt. Ein 34 Jahre alter Angeklagter erhielt eine fünfeinhalbjährige Freiheitsstrafe wegen Beihilfe zur Körperverletzung mit Todesfolge.
Hells Angels Köln: Überfall auf Kneipe in Köln-Nippes
Laut Urteil waren die beiden jüngeren Angeklagten mit mindestens zwei weiteren Mittätern aus der Führungsriege einer örtlichen „Hells Angels“-Rockergruppe im November 2015 „wie ein Rollkommando“ zu einer „Strafaktion“ in die Kneipe eingedrungen.

Copyright: picture alliance / dpa
November 2015: Beamte untersuchen das „No Name“ (Neusser Straße), wo ein Mann von Rockern erschossen wurde.
„Das, was dann dort geschah, war ein Massaker. Es gibt kein anderes Wort dafür“, sagte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. Das Gericht ging davon aus, dass der tödliche Schuss von einem der beiden „Rockergranden“, wie es der Vorsitzende sagte, abgegeben worden war.
Mord in Kölner Kneipe: Prozess vor dem Kölner Landgericht
Hintergrund der Tat war demnach ein vorangegangener mutmaßlicher Einbruch der späteren Opfer in die Bar des 33-jährigen Angeklagten, bei dem Geldspielautomaten gestohlen worden waren.

Copyright: dpa
Prozessauftakt im Oktober 2019. Ein Angeklagter hält sich beim Betreten des Gerichtssaals eine Ordner vor das Gesicht, während er hinter einem zweiten Angeklagten (sitzend) vorbeigeht.
Nachdem aus Rockerkreisen für Hinweise auf die Einbrecher eine Belohnung in Höhe von 5000 Euro ausgesetzt worden war, hatte sich der 34-Jährige, ein Bekannter der späteren Opfer, gemeldet. Er gab den Tipp, dass sich die mutmaßlichen Einbrecher in der Kneipe aufhielten. „Sie haben, weil Ihnen die Dollarzeichen in den Augen standen, Ihre Bekannten und Freunde verraten und verkauft“, erklärte der Richter dem 34-Jährigen.
Den drei Schwerverletzten, die zum Teil bis heute gezeichnet und beeinträchtigt sind, sprach das Gericht Schmerzensgeld zwischen 14.000 und 57.500 Euro zu. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.